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Winterdienst in Berlin: Räumpflicht und Betrieb vermitteln

Wer in Berlin ein Grundstück besitzt, muss im Winter Gehwege räumen und streuen. Hier steht, was die Stadt dazu regelt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Winterdienst-Betrieb in Ihrer Nähe.

Streufahrzeug mit der Aufschrift Winterdienst vor Bergkulisse

Räumpflicht in Berlin

In Berlin regelt das Berliner Straßenreinigungsgesetz den Winterdienst. Die Anlieger sind verantwortlich, auch wenn sie einen Betrieb damit beauftragen. Die Fristen und das Salzverbot machen den Winterdienst in Berlin zu einer Aufgabe, die man besser in erfahrene Hände gibt.

Das übernimmt Ihr Winterdienst-Partner in Berlin

In Berlin sind Auftaumittel wie Salz und Harnstoff verboten, eingesetzt werden dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Achten Sie bei der Anfrage darauf, dass Ihr Partner das einhält. Ein Bußgeld von bis zu 10.000 € für verbotene Auftaumittel ist keine Kleinigkeit.

Wie bei allen Leistungen auf Baum & Garten gilt: Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Betrieb in Ihrer Region. Mehr zur Leistung steht auf der Seite Winterdienst.

Rechtzeitig vor dem ersten Schnee anfragen

Häufig wird ein Winterdienst für die gesamte Saison vereinbart. Wer jetzt im Herbst anfragt, kann in Ruhe klären, was genau gebraucht wird, und muss nicht erst bei Schneefall einen Betrieb suchen.

Das gehört dazu

  • Schnee- und Eisbeseitigung
  • Räumen und Streuen von Gehwegen, Privatstraßen und Zuwegungen
  • Hauseingänge, Garageneinfahrten und Stellplätze
  • Firmenparkplätze, Ladezonen und Hofeinfahrten
  • Streugutaufnahme und Entsorgung

Gut zu wissen

Die Angaben stammen von den offiziellen Seiten der Stadt (Stand Oktober 2026) und können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung. Auskunft gibt das Ordnungsamt.

Räum- und Streupflicht in Berlin auf einen Blick

Wer muss räumen?
Die Anlieger: Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Inhaber eingetragener Nutzungsrechte. Sie dürfen Dritte beauftragen, bleiben aber verantwortlich. Fußgängerzonen und bestimmte Haltestellen übernimmt die BSR, die Gehwege direkt vor den Grundstücken bleiben aber Sache der Anlieger.
Wann?
Sofort nach Ende des Schneefalls, bei längerem Schneefall in angemessenen Abständen. Tritt Schnee oder Glätte nach 20:00 Uhr auf, muss bis 7:00 Uhr des Folgetags geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr.
Wie breit?
Mindestens 1,50 m in den Reinigungsklassen 1 und 2, sonst mindestens 1 m. Für besondere Straßen (etwa Kurfürstendamm, Tauentzienstraße, Unter den Linden) gelten 3 m je Seite.
Streumittel
Nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt. Salz, Harnstoff und andere Auftaumittel sind laut Bezirksamt ausnahmslos verboten. Eis, das sich mit Streugut nicht bewältigen lässt, muss beseitigt werden.
Schnee ablagern
Auf dem Gehweg am Fahrbahnrand. Nicht in Rinnsteine oder auf Gullys, nicht vor Einfahrten, Haltestellen, markierten Behindertenparkplätzen und Radwegen. An Kreuzungen dürfen Schneehaufen keine Sichtbeziehungen verdecken.
Bußgeld
Wer schuldhaft nicht räumt oder verbotene Auftaumittel einsetzt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden.
Besonderheit
Kann ein Anlieger die Pflicht körperlich und finanziell nicht erfüllen, kann das Land Berlin sie auf Antrag übernehmen (§ 6 Abs. 2 StrReinG).

Quellen (Stand der Abfrage: Oktober 2026, ohne Gewähr):

Häufige Fragen

Ist Streusalz in Berlin verboten?

Ja. Nach den Informationen des Bezirksamts sind Salz, Harnstoff und andere Auftaumittel auf Gehwegen ausnahmslos verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt.

Bis wann muss in Berlin geräumt sein?

Sofort nach Ende des Schneefalls. Tritt Schnee oder Glätte nach 20:00 Uhr auf, muss bis 7:00 Uhr am nächsten Tag geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr.

Wie hoch ist das Bußgeld in Berlin?

Wer schuldhaft nicht räumt oder verbotene Auftaumittel einsetzt, kann mit bis zu 10.000 € belegt werden.

Was kostet ein Winterdienst?

Der Preis hängt von Fläche, Umfang und Einsatzzeiten ab und wird im Angebot Ihres Partners genannt. Die Anfrage ist unverbindlich.

Wer führt die Arbeiten aus?

Baum & Garten ist eine Dienstleistungsagentur. Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner in Ihrer Region. Dieser meldet sich bei Ihnen, erstellt das Angebot und erledigt den Auftrag.