Angebot anfragen

Dienstleister vermitteln

Winterdienst für Gehweg, Zufahrt und Parkplatz

Wer ein Haus besitzt oder zur Miete wohnt, muss im Winter meist selbst für freie und sichere Wege sorgen. Wir vermitteln Ihnen einen Winterdienst-Betrieb in Ihrer Nähe, der das für Sie übernimmt.

Streufahrzeug mit der Aufschrift Winterdienst vor Bergkulisse

Räumen und Streuen ist Pflicht

Wann und in welchem Umfang geräumt und gestreut werden muss, legt die jeweilige Gemeinde in ihrer Satzung fest. Die Pflicht liegt in der Regel beim Eigentümer, wird aber häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter übertragen.

Wer morgens früh aus dem Haus muss, im Urlaub ist oder die Arbeit körperlich nicht mehr schafft, braucht eine verlässliche Lösung. Kommt auf einem nicht geräumten Weg jemand zu Schaden, kann der Pflichtige haftbar gemacht werden.

Schneeschieber aus Holz im frisch geräumten Schnee

Das übernimmt Ihr Winterdienst-Partner

Der Betrieb räumt Schnee, beseitigt Eis und streut mit Salz, Splitt oder Sand, je nachdem, was bei Ihnen erlaubt und sinnvoll ist. Auf Wunsch nimmt er das Streugut nach dem Winter wieder auf und entsorgt es.

Wir vermitteln für Privathaushalte genauso wie für Unternehmen, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften. Ob Gehweg vor dem Einfamilienhaus oder Firmenparkplatz mit Ladezone: Beschreiben Sie Ihre Flächen im Formular, der Partner macht Ihnen ein passendes Angebot.

Rechtzeitig vor dem ersten Schnee anfragen

Häufig wird ein Winterdienst für die gesamte Saison vereinbart. Wer jetzt im Herbst anfragt, kann in Ruhe klären, was genau gebraucht wird, und muss nicht erst reagieren, wenn der erste Schnee schon liegt. Einsatzzeiten und Umfang stimmen Sie direkt mit Ihrem Partner ab.

Das gehört dazu

  • Schnee- und Eisbeseitigung
  • Räumen und Streuen von Gehwegen, Privatstraßen und Zuwegungen
  • Hauseingänge, Garageneinfahrten und Stellplätze
  • Firmenparkplätze, Ladezonen und Hofeinfahrten
  • Streugutaufnahme und Entsorgung

Gut zu wissen

Welche Streumittel erlaubt sind, regeln die Gemeinden unterschiedlich. In vielen Städten ist Salz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Fragen Sie Ihren Partner danach.

Häufige Fragen

Wer muss im Winter räumen und streuen?

Grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks. Die Einzelheiten, etwa Räumzeiten und Streumittel, regelt die Gemeindesatzung. Im Mietvertrag oder in der Hausordnung kann die Pflicht auf Mieter übertragen sein.

Kann ich mehrere Flächen oder ein Firmengelände anfragen?

Ja. Beschreiben Sie im Formular kurz, welche Flächen betreut werden sollen. Der Partner sagt Ihnen, was er dafür braucht.

Was kostet ein Winterdienst?

Der Preis hängt von Fläche, Umfang und Einsatzzeiten ab und wird im Angebot Ihres Partners genannt. Die Anfrage ist unverbindlich.

Wer führt die Arbeiten aus?

Baum & Garten ist eine Dienstleistungsagentur. Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner in Ihrer Region. Dieser meldet sich bei Ihnen, erstellt das Angebot und erledigt den Auftrag.