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Winterdienst in Hamburg: Räumpflicht und Betrieb vermitteln

Wer in Hamburg ein Grundstück besitzt, muss im Winter Gehwege räumen und streuen. Hier steht, was die Stadt dazu regelt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Winterdienst-Betrieb in Ihrer Nähe.

Streufahrzeug mit der Aufschrift Winterdienst vor Bergkulisse

Räumpflicht in Hamburg

In Hamburg ist die Räum- und Streupflicht im Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Anlieger müssen den Gehweg vor ihrem Grundstück frei und sicher halten. Dazu gehören auch Eckgrundstücke, Treppen und die Wege bis zum Fahrbahnrand an Ampeln und Zebrastreifen.

Das übernimmt Ihr Winterdienst-Partner in Hamburg

Eine Hamburger Besonderheit sind die Fristen: Bei Schnee oder Glätte nach 20:00 Uhr muss bis 8:30 Uhr geräumt sein, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr. Salz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Ihr Partner streut Kies, Sand, Splitt oder Blähton.

Wie bei allen Leistungen auf Baum & Garten gilt: Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Betrieb in Ihrer Region. Mehr zur Leistung steht auf der Seite Winterdienst.

Rechtzeitig vor dem ersten Schnee anfragen

Häufig wird ein Winterdienst für die gesamte Saison vereinbart. Wer jetzt im Herbst anfragt, kann in Ruhe klären, was genau gebraucht wird, und muss nicht erst bei Schneefall einen Betrieb suchen.

Das gehört dazu

  • Schnee- und Eisbeseitigung
  • Räumen und Streuen von Gehwegen, Privatstraßen und Zuwegungen
  • Hauseingänge, Garageneinfahrten und Stellplätze
  • Firmenparkplätze, Ladezonen und Hofeinfahrten
  • Streugutaufnahme und Entsorgung

Gut zu wissen

Die Angaben stammen von den offiziellen Seiten der Stadt (Stand Oktober 2026) und können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung. Auskunft gibt das Ordnungsamt.

Räum- und Streupflicht in Hamburg auf einen Blick

Wer muss räumen?
Die Anlieger. Sie müssen den Gehweg im Bereich ihres Grundstücks räumen und streuen. Die Pflicht ist im Hamburgischen Wegegesetz (HWG) geregelt.
Wann?
Sofort, nachdem der Schneefall aufgehört hat oder Glätte entsteht. Hält der Schneefall nach 20:00 Uhr an oder entsteht Glätte erst nach 20:00 Uhr, muss bis 8:30 Uhr am Folgetag geräumt sein, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr.
Wie breit?
Mindestens 1 m, so breit, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Treppen sind in voller Breite zu räumen und zu streuen.
Streumittel
Feiner Kies, Sand, Splitt oder Blähton. Salz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Eis ist nur zu beseitigen, wenn es sich mit diesen Mitteln nicht ausreichend abstumpfen lässt.
Schnee ablagern
Am Fahrbahnrand oder außerhalb von Treppen, so dass der Verkehr nicht gefährdet wird.
Ecken, Grünstreifen, Ampeln
Bei Eckgrundstücken ist der Gehweg bis zum Fahrbahnrand der einmündenden Straße zu räumen. Grünstreifen entbinden nicht von der Pflicht, außer es handelt sich um eine öffentliche Grünanlage. An Ampeln und Zebrastreifen vor dem Grundstück wird bis zum Fahrbahnrand geräumt.
Meldung
Nicht geräumte Wege können bei der Winterdienst-Hotline der Stadtreinigung gemeldet werden: 040 2576-1313.

Quellen (Stand der Abfrage: Oktober 2026, ohne Gewähr):

Häufige Fragen

Bis wann muss in Hamburg geräumt sein?

Sofort nach Ende des Schneefalls. Beginnt Schnee oder Glätte nach 20:00 Uhr, muss bis 8:30 Uhr am Folgetag geräumt sein, sonn- und feiertags bis 9:30 Uhr.

Darf ich in Hamburg Salz streuen?

Auf Gehwegen nicht. Erlaubt sind feiner Kies, Sand, Splitt oder Blähton. Eis muss nur beseitigt werden, wenn diese Mittel nicht ausreichen.

Wie breit muss der geräumte Streifen sein?

Mindestens 1 m, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Treppen müssen in voller Breite geräumt und gestreut werden.

Was kostet ein Winterdienst?

Der Preis hängt von Fläche, Umfang und Einsatzzeiten ab und wird im Angebot Ihres Partners genannt. Die Anfrage ist unverbindlich.

Wer führt die Arbeiten aus?

Baum & Garten ist eine Dienstleistungsagentur. Wir führen die Arbeiten nicht selbst aus, sondern vermitteln Ihre Anfrage an einen Kooperationspartner in Ihrer Region. Dieser meldet sich bei Ihnen, erstellt das Angebot und erledigt den Auftrag.